Die Rot- u. Schwarzmilane im Oberbergischen Kreis
Der Rotmilan war früher im Oberbergischen Kreis ein eher seltener Greifvogel, da ihm die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit den häufigen Fruchtparzellen nicht so entgegen kam. Außerdem wurden die ortsnahen Waldparzellen in vielfälltiger Weise genutzt, von der Streuscharre über die Loheverwertung bis hin zur regeimäßigen Brennholznutzung. Hierdurch waren die potentiellen Brutreviere der Milane deutlich mehr durch die örtliche Bevölkerung beunruhigt und damit war die Brutplatzwahl öfters eingeschränkt.
Mit der Intensivierung der Landwirtschaft im Richtung Grünland und der selteneren Nutzung des Waldes stellten sich für diese Art zunehmend optimale Verhältnisse ein.
Die immer häufigere Mahd der Wiesen und die Ruhe in den Wäldern begünstigten den Nahrungserwerb und die Nistplatzwahl.
Da Rotmilane überwiegend Kleinsäuger auf den Offenlandflächen erbeuten, finden sie bei der heutigen oft fünfmaligen Mahd der Flächen über die gesamte Brutperiode ausreichend Bodensicht und damit ist ein erfolgreicher Beutezugriff möglich.
Durch die Klimaveränderungen der letzten Jahrzehnte, hin zu einer Erwärmung der Mittelgebirgslandschaften haben sich auch die Schwarzmilane in den letzten Jahren auf den Weg nach Oberberg gemacht.
Noch sind es einzelne Exemplare die hier zur Brut schreiten, doch mit einer weiteren Ausbreitung der Art ist zu rechnen.
Die Milane gehören zu den Greifvögeln, die sich in der Kulturlandschaft sehr gut zurechtfinden können, so ist der Rotmilan über unseren Dörfern und Städten regelmäßig zu beobachten, wo er das Gebiet nach geeigneten Nahrungsquellen wie Essensresten, Aas oder auch Kleinsäugern absucht, auch Teiche, Weiher und Talsperren werden nach verendeten Fischen oder Amphibien abgesucht.
Ebenso wie der Schwarzstorch sind die Milane im Oberbergischen Kreis in den potentiellen Brutrevieren, fast flächendeckend vertreten.
Der Oberbergische Kreis hat innerhalb Nordrhein Westfalens die höchste Rotmilan - Revierpaardiche/100 km² da ist es verständlich, dass aus Gründen des Artenschutzes der Windkraft nur noch bedingt Raum eingeräumt werden kann.